Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beobachtet die Zunahme des Rapsglanzkäfers mit großer Sorge, wie sie in ihrer Antwort ( 16/4850) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4676) mitteilt. Die Fraktion hatte auf Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verwiesen, wonach es im vergangenen Jahr zu massiven Ernteeinbußen bei Raps aufgrund des starken Auftretens und der Resistenz des Rapsglanzkäfers gegen zugelassene Insektizide gekommen sei. Die Behörde habe daher eine Sondergenehmigung zur Bekämpfung des Schädlings mit Redlan 22 erteilt, das für Bienen hoch giftig sein soll.
Die Regierung bestätigt, dass die bisher zugelassenen Mittel gegen den Rapsglanzkäfer nicht mehr ausreichend sind. Die beiden Pflanzenschutzmittel Redlan 22 und Ultracid 40 würden nur in begrenzter Menge und für maximal 120 Tage in Regionen mit starkem Befall des Rapsglanzkäfers genehmigt, um sonst nicht zu verhindernde Schäden am Raps abzuwenden. Beide Mittel dürften nicht auf Flächen angewandt werden, auf denen sich blühende Pflanzen befinden. Damit sei eine Gefährdung von Bienen nahezu ausgeschlossen, heißt es in der Antwort. Bei intensiver Anwendung müsse damit gerechnet werden, dass der Käfer auch gegen diese Pflanzenschutzmittel resistent wird. Die Regierung unterstreicht, dass Honig, der durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln verunreinigt ist, nicht zwangsläufig für den Verkauf ungeeignet ist. Auftretende Rückstände im Honig müssten zunächst auf ihre gesundheitliche Relevanz geprüft werden, bevor Aussagen zu möglichen Handelseinschränkungen gemacht werden könnten.
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