Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat
noch nicht entschieden, ob Erwerbslose über Ende 2007 hinaus
Gutscheine für private Arbeitsvermittler erhalten können.
In ihrer Antwort (
16/4886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/4682) schreibt die Regierung, dies werde im
Rahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente geschehen. An den bestehenden
Regelungen zum Bezug von Vermittlungsgutscheinen hält die
Regierung fest. Es dürften keine "unkalkulierbaren Ausgaben"
entstehen, heißt es auf die Frage, ob Personen, die kein
Arbeitslosengeld I oder II beziehen, einen Vermittlungsgutschein
erhalten können, ohne erst sechs Wochen lang als erwerbslos
gemeldet zu sein.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf