Berlin: (hib/HIL) Die Wirtschaft ist im
Jahr 2006 in Ostdeutschland stärker gewachsen als im Westen.
Während im Osten das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,8 Prozent
gestiegen sei, habe das BIP in den alten Bundesländern nur um
2,5 Prozent zugenommen, schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/4936) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4466). Motor des Wachstums sei vor allem das
verarbeitende Gewerbe. "Der Zuwachs der Bruttowertschöpfung
des verarbeitenden Gewerbes beträgt in den neuen Ländern
11,5 Prozent gegenüber 4,8 Prozent in den alten Ländern",
so die Bundesregierung. Im Februar 2007 hätten zudem 236.000
Menschen mehr in Ostdeutschland einen Arbeitsplatz gehabt als im
gleichen Monat des Vorjahres. Besonders positiv sei der Anstieg der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung: Diese stieg nach
Auskunft der Bundesregierung um zwei Prozent. Die Bundesregierung
wertet diese ihrer Aussage nach positiven Zahlen auch als Erfolg
ihrer Förderpolitik. Ebenfalls positiv habe sich seit 1995 die
kommunale Finanzkraft entwickelt. Hätten die ostdeutschen
Kommunen 1995 insgesamt 3,84 Milliarden Euro an Steuern
eingenommen, seien es im Jahr 2005 5,17 Milliarden Euro gewesen.
Mit überproportionalen Investitionen sei in den Jahren 2002
bis 2005 außerdem der Ausbau der noch immer
verbesserungswürdigen Infrastruktur vorangetrieben worden: in
diesen vier Jahren insgesamt um 29,2 Milliarden Euro. "Wenn dieser
Weg auch in den nächsten Jahren weiter gegangen wird, werden
bis Ende des Solidarpakts II die noch vorhandenen
Infrastrukturlücken abgebaut und die Voraussetzungen für
eine selbst tragende Wirtschaftentwicklung geschaffen", so die
Bundesregierung. Im Solidarpakt II sind Finanzzuweisungen bis zum
Jahr 2019 festgeschrieben. In den Jahren 1995 bis 2001 hätte
die neuen Länder und Berlin im Rahmen des Solidarpakts I
jährlich rund 7,2 Milliarden Euro so genannter
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau
teilungsbedingter Sonderlasten und zum Ausgleich
unterproportionaler kommunaler Finanzkraft bekommen, so die
Regierung. Außerdem seien in dieser Zeit zweckgebundene
Finanzhilfen in Höhe von jährlich 3,4 Milliarden Euro
gezahlt worden. Einer Fortschreibung des Solidarpakts nach Ablauf
der Förderung im Jahr 2019 bedürfe es nicht, da die
ostdeutschen Regierungschefs in den Verhandlungen zur Stufe II nach
Aussage der Bundesregierung erklärt haben, "dass ab 2020 ein
teilungsbedingter infrastruktureller Nachholbedarf nicht mehr
geltend gemacht wird".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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