Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält die Auffassung des Bundesrates nicht für sachgerecht, dass das für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehende Volumen von mindestens 590 Millionen Euro jährlich dynamisiert werden müsste, damit die Fördermittel aufgrund der Geldentwertung nicht abnehmen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 16/5054) zur Stellungnahme der Länderkammer zum ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz ( 16/4664) hervor. Aus Sicht der Regierung müssen die 590 Millionen Euro nicht allein von der KfW-Bankengruppe, sondern aus allen Vermögensbestandteilen dieses Sondervermögens des Bundes erwirtschaftet werden. Geplant sei daher eine Vergütung durch die KfW "in einer Höhe, die es erlaubt, gemeinsam mit den übrigen Erträgen des Sondervermögens Substanz und Förderung in vollem Umfang sicherzustellen". Im Gesetzentwurf sei bewusst auf einen konkreten Betrag verzichtet worden, da der für die jährliche Förderung und für den Substanzerhalt erforderliche Betrag "einer gewissen Dynamik" unterliegt.
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