Berlin: (hib/MPI) Weiterbildung von Arbeitslosen wird staatlich wieder stärker gefördert. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort ( 16/5459) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5078), im Zuge der guten Konjunkturentwicklung und der anziehenden Nachfrage nach Fachkräften hätten die Agenturen für Arbeit und die für die Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinschaften im Jahr 2006 fast doppelt so viele neue Weiterbildungen gefördert als im Vorjahr. Dieser Trend setze sich auch 2007 fort: "Bis April sind mit rund 108.000 Eintritten rund 110 Prozent mehr Eintritte in Weiterbildung gefördert worden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres", heißt es.
Die Regierung fügt hinzu, gemessen am Umsatz seien private Unternehmen mit rund 22 Prozent und individuelle Teilnehmer mit rund 36 Prozent die wichtigsten Auftraggeber von Weiterbildungseinrichtungen. Auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) entfallen demnach lediglich 18 Prozent der Umsätze aller Träger in der Weiterbildung, auf andere öffentlich-rechtliche Institutionen rund 14 Prozent.
Weiter heißt es, die Einführung so genannter Bildungsgutscheine und rückläufige Teilnehmerzahlen in den Jahren 2003 bis 2005 hätten "zwangsläufig zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen den Weiterbildungsanbietern mit verstärkten Anstrengungen bei der Teilnehmergewinnung" geführt. Staatlich finanzierte Bildungsgutscheine, die Arbeitslose bei ihrem Weiterbildungsanbieter ihrer Wahl einlösen könnten, stärkten die Verantwortung der Teilnehmer für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung, unterstreicht die Regierung. Ein Bildungsgutschein dürfe im Übrigen nur ausgegeben werden, wenn der Teilnehmer zuvor von der BA beraten worden sei.
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