Berlin: (hib/NCB) Die Vertreiber von
Verpackungen sollen diese zukünftig im gewerblichen Bereich
auch entsorgen. Das sieht die 5. Verpackungsnovelle vor, schreibt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/5396) auf die Kleine Anfrage der
Bündnisgrünen (
16/5210). Einrichtungen, in denen viel
Verpackungsmüll anfällt, wie Krankenhäuser oder
größere Gewerbebetriebe, würden nicht mehr unter
das duale System fallen. Private Haushalte blieben im dualen
System. Die Bundesregierung möchte mit dieser Änderung so
genannte Trittbrettfahrer bekämpfen. Nach bisheriger
Gesetzeslage können die Produzenten Abfälle entsorgen,
müssen es aber nicht. Manche Vertreiber haben so höhere
Kosten als diejenigen, die sich nicht für die Entsorgung ihres
Abfalls verantwortlich sehen. Weiterhin schreibt die Regierung,
dass bis 2010 wie vorgesehen das bestehende Pfandsystem
überprüft werde. Die Einführung von Einwegflaschen
vor vier Jahren habe zu einer Rückgabequote von über 90
Prozent geführt. Auch hätten Mehrwegflaschen deutlich an
Popularität gewonnen. Inzwischen werde aber beobachtet, dass
viele Mineralwasser-Firmen wieder von Mehrweg- auf
Einweglösungen umstellten. Wie darauf zu reagieren sei,
müsse mit Unternehmen, Entsorgern, Vertreibern und
Verbrauchern diskutiert werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf