Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion will
von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (
16/5557) wissen, wie diese den Grundsatz "Neu
für Alt" beim Export von Kleinwaffen umsetzt. Die Abgeordneten
verweisen auf Aussagen der Bundesregierung, dass sie im
Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr von Kleinwaffen diesen
Grundsatz anwende. Danach sollen Lieferverträge so
ausgestaltet werden, dass der Empfänger Waffen, die er
aufgrund der Neulieferung aussondert, nicht weiterverkauft, sondern
vernichtet. Außerdem soll der Exporteur in neuen
Lieferverträgen den Abnehmer in einem Drittland möglichst
darauf verpflichten, die gelieferten Waffen zu vernichten, sobald
er sie nicht mehr verwendet. Bislang habe die Regierung über
diese Praxis keine Informationen gegeben. Die Fraktion will wissen,
bei wie vielen Rüstungsexportgeschäften der Grundsatz
angewendet wurde, in wie vielen Lieferverträgen die
Verpflichtung steht, Altwaffen zu vernichten, und in welchen
Fällen der Grundsatz nicht zum Tragen kam. Die Regierung soll
ferner sagen, welche Probleme bei der Umsetzung des Prinzips "Neu
für Alt" bisher aufgetaucht sind und wie sie diese Probleme
beseitigen will.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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