Berlin: (hib/MPI) Die Reform der Pflegeversicherung ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Bundestag am Mittwoch, 20. Juni. In der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr stehen den Abgeordneten zahlreiche Experten von Krankenkassen und Verbänden Rede und Antwort. Der Anhörung im Fraktionssaal der CDU/CSU (Reichstagsgebäude, 3 N 001) liegt ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/672) zu Grunde. Die Liberalen wollen die Entbürokratisierung der stationären Pflege vorantreiben. Das Pflegepersonal müsse mehr Zeit für die Betreuung von Heimbewohnern haben, heißt es in dem Antrag. Unter anderem wird darin vorgeschlagen, die Regelungen des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Sollten sie zu mehr Bürokratie statt zu besserer Qualität der Pflege beitragen, sei das Streichen entsprechender Anforderungen sinnvoll. Auch müssten die Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Heimgesetz überprüft werden. Geklärt haben will die FDP-Fraktion zudem, wie das Entstehen von betreutem und generationenübergreifendem Wohnen sowie von Alten-Wohngemeinschaften erleichtert werden kann.
Die Abgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass die stationäre Pflege "mit Gesetzen und Verordnungen überfrachtet" sei. Steigende Dokumentationspflichten und ein erheblicher Aufwand durch Doppel- und Mehrfachprüfungen nähmen zu viel Arbeitszeit der Pflegekräfte in Anspruch. Nur 50 Prozent der Bruttoarbeitszeit könne von Pflegekräften als effektive Pflegezeit genutzt werden, heißt es unter Verweis auf Angaben des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.
Geladen sind unter anderen der AOK-Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk und Deutscher Pflegerat. Als Einzelsachverständige stehen unter anderen Dr. Waltraud Hannes, Mitautorin einer Studie zur ambulanten Pflege, und der Vorstandsvorsitzende der Unternehmensgruppe Johannes Seniorendienste, Wilfried Voigt, zur Verfügung.
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