Berlin: (hib/MVF) Mit ganzheitlichen
Maßnahmen wollen Bundesregierung und Länder ihrer
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" nachkommen. Die Fördergrundsätze,
festgeschrieben in einem gemeinsamen Rahmenplan, legt die
Bundesregierung in einer Unterrichtung (
16/5324) dar. Diese Grundsätze seien
Bestandteil der nationalen Strategie zur Entwicklung des
ländlichen Raumes für den Zeitraum von 2007 bis 2013. Der
erste Förderbereich "Verbesserung der ländlichen
Strukturen" meine die "Verbesserung der Agrarstruktur und die
nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft". Dazu gehörten
beispielsweise Informationen und Beratung sowie Fremdenverkehrs-
und Infrastrukturmaßnahmen. Zu dem zweiten Förderbereich
"Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen"
zählten Existenzgründungsprojekte wie "Urlaub auf dem
Bauernhof" oder Biogasanlagen, die den nachlassenden Bedarf an
Arbeitskräften in der Landwirtschaft abfingen. "Nachhaltige
Landbewirtschaftung" heißt der dritte Förderbereich.
Landwirte in benachteiligten Gebieten erhielten Ausgleichszahlungen
für ihre Bewirtschaftung, womit die
Überlebensfähigkeit der ländlichen Gemeinschaften
gesichert werden solle. Im Bereich der "Forstwirtschaftlichen
Maßnahmen" werde die Aufforstung ebenso wie die naturnahe
Waldbewirtschaftung gefördert. Damit solle sich der Wald
ökologisch wie wirtschaftlich stabil entwickeln. Die
Unterstützung nachhaltiger Zuchtprogramme in der Tierhaltung
sei bei den "Sonstigen Maßnahmen" das Ziel. Zu guter Letzt
werde bei der "Förderung von Küstenschutzmaßnahmen"
die Küstensicherung durch Hochwasserschutz, Wellenbrecher,
Uferschutzwerke oder Seedeiche verwirklicht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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