Berlin: (hib/BOB) Die Länderkammer hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf ( 16/6293), mit dem im Jugendstrafvollzug inhaftierte junge Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, über sie betreffende Maßnahmen von einem in ihrer Nähe gelegenen Gericht angehört zu werden. Das hat der Bundesrat am 21. September beschlossen, wie er in einer Unterrichtung ( 16/6568) mitteilt. Die Bundesregierung sieht vor, künftig die Jugendkammern der Landgerichte über Maßnahmen im Strafvollzug entscheiden zu lassen und nicht, wie bisher, die Oberlandesgerichte. Außerdem plant sie, dem Jugendlichen das Recht auf eine mündliche Anhörung zu geben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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