Berlin: (hib/SUK) Die Verordnung über
die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung
von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am
Menschen (GPC-Verordnung) hat sich nach Ansicht der Bundesregierung
bewährt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6658) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/6509) mit. Die Verordnung soll
sicherstellen, dass Frauen bei klinischen
Arzneimittelprüfungen "angemessen" berücksichtigt werden,
weil sie anders als Männer auf Medikamente ansprechen. Bis zum
Inkrafttreten der Verordnung seien die Studien überwiegend an
Männern durchgeführt worden - bereits eine Abfrage im
Jahr 2005 habe aber eine "zahlenmäßig ausgewogene
Beteiligung von Frauen und Männern in klinischen
Prüfungen" ergeben. Welcher Anteil von Frauen und Männern
in einer Klinischen Prüfung "angemessen" sei, könne
"immer nur im Einzelfall" betrachtet werden. Die entsprechende
Bewertung folge allgemeinen Grundsätzen medizinischer
Forschung am Menschen. Aufgrund der Komplexität der
Erkrankungen und der Verschiedenheit der Prüfsubstanzen gebe
es keine standardisierten Kriterien. Seit dem Inkrafttreten der
GCP-Verordnung seien bei den zuständigen
Bundesoberbehörden bis Ende September 2007 insgesamt 3.900
Anträge auf Genehmigung Klinischer Prüfungen vorgelegt
worden. Bei den genehmigten Prüfungen waren bei 5 Prozent in
der Phase II und bei 6,9 Prozent in der Phase IV keine Frauen
vorgesehen. Bei der für die Zulassung besonders relevanten
Phase III, in der auch die meisten Personen teilnehmen, seien in
2,9 Prozent keine Frauen vorgesehen gewesen. Die Regierung
schreibt, als häufigster Grund dafür sei angegeben
worden, dass es sich dabei um Erkrankungen gehandelt habe, die
ausschließlich bei Männern vorkommen.
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