Berlin: (hib/VOM) Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) plädiert dafür, auf eine sofortige Nachschusspflicht bei Unterdeckungen von Pensionsfonds zu verzichten. Dies schränke die Anlagepolitik der Fonds zu sehr ein, sagte Florian Swyter am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für eine neunte Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ( 16/6518). Die Regierung ist damit einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen, bis zum Jahresende verfassungswidrige Regelungen zu ändern. Statt der sofortigen Nachschusspflicht sollte das betroffene Unternehmen zunächst verpflichtet werden, so die BDA, die Unterdeckung der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. In einem weiteren Schritt sollte ein Ausgleichsplan innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden, um zu einer "liquiditätsschonenden Durchführung" der betrieblichen Altersvorsorge zu kommen, ohne dass dabei die Interessen der Arbeitnehmer beeinträchtigt werden. Für deren Betriebsrenten hafteten weiterhin stets auch der Arbeitgeber und darüber hinaus der Pensionssicherungsverein, betonte die BDA.
Axel Wehling vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigte sich zufrieden mit dem Regierungsentwurf. Die Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe stelle ein "wohlaustariertes System" von Versicherten und Versichern dar. Auch Wehling plädierte dafür, die Grenzen bei der Unterdeckung zu lockern. Dies hätte "nachhaltige positive Folgen" für die Attraktivität deutscher Pensionsfonds. Durch die jetzige konservative Regelung entstünden Wettbewerbsnachteile gegenüber Pensionsfonds aus anderen Ländern.
Bernhard Wiesner von der Robert Bosch GmbH schlug vor, dass die "dauernde Erfüllbarkeit" eines Pensionsplans auch bei einer zeitlich begrenzten Unterdeckung dann als gewährleistet gelten solle, wenn spätestens beim Eintreten der Unterdeckung ein konkreter Sanierungsplan aufgestellt wird, der von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Aus dem Sanierungsplan müsste hervorgehen, wie die erforderliche Höhe der Vermögenswerte in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann, damit die Rückstellungen vollständig abgedeckt werden können. Bei der Aufstellung des Sanierungsplans müsste auch die besondere Situation des Pensionsfonds berücksichtigt werden, so Wiesner.
Entschieden wiesen die Sachverständigen die Aussage zurück, 60 Prozent aller Pensionszusagen seien nicht unterlegt. "Die Pensionszusagen sind alle gedeckt, wir haben keine Unterdeckung", sagte Richard Herrmann vom Kölner Altersvorsorge-Dienstleister Heubeck AG. Professor Reinhold Höfer von der Höfer Vorsorge-Management GmbH & Co. KG fügte hinzu, die Aktiva eines Unternehmens deckten seine Pensionszusagen ab. Dies müssten nicht unbedingt Firmenmittel sein.
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