Berlin: (hib/BOB) Einstimmig hat der
Verteidigungsausschuss am Mittwoch beschlossen, Soldaten und
Zivilisten ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung zu geben, die
während eines Auslandseinsatzes schwer verwundet wurden. Das
Gremium nahm einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung
(
16/6564) an. Die Vorsitzende des Ausschusses,
Ulrike Merten (SPD), nannte diesen Schritt ein "wichtiges Zeichen
der Gesellschaft an die Soldaten der Bundeswehr". Diese seien oft
"unter Einsatz ihrer Gesundheit und leider auch manchmal ihres
Lebens" im Auslandseinsatz tätig. Der Gesetzentwurf sieht vor,
dass die im Einsatz Geschädigten, die noch - wenn auch mit
gesundheitlichen Einschränkungen - beruflich tätig sein
könnten, nach ihrer Gesundung und beruflichen Qualifizierung
einen Rechtsanspruch auf Übernahme haben. So solle ihnen die
Gewissheit gegeben werden, dass sie von ihrem Dienstherrn nicht
allein gelassen werden. Die CDU/CSU-Fraktion war der Meinung, der
Gesetzentwurf trage dem "erhöhten Risiko" eines Einsatzes im
Ausland Rechnung. Besonders wichtig sei, dass er unbefristete
Weiterbeschäftigung sichere. Man könne deshalb von einem
"wichtigen Meilenstein" sprechen. Besonders wichtig sei in diesem
Zusammenhang, dass Schädigungen, die erst nach dem Ende der
Dienstzeit erkannt werden, von dem Gesetz erfasst würden. Dies
gelte vor allem für Soldaten, die unter posttraumatischen
Belastungsstörungen litten. Die SPD sprach von einem
"längst überfälligen Gesetz". Die Soldaten
bräuchten das Vertrauen, in die Einsatzgebiete im Ausland mit
einem Gefühl persönlicher Sicherheit fahren zu
können. Auch alle drei Oppositionsfraktionen stimmten dem
Gesetzentwurf zu. Die FDP meinte, "nach langen Diskussionen" sei
nun ein Entwurf gefunden, der Zustimmung verdiene. Die Linke sprach
von einem im Interesse der betroffenen Soldaten
"überfälligen" Gesetz. Die Grünen bezeichneten den
gefundenen Entwurf als "notwendig und richtig" im Sinne der
staatlichen Fürsorge.
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