Berlin: (hib/HAU) In einer
wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft ist die Bereitstellung von
Verbraucherinformationen in erster Linie Aufgabe der
Wirtschaftsakteure, einschließlich ihrer organisierten
Interessenvertreter, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(
16/6760) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/6377). Staatliche Regelungen, wie etwa
Kennzeichnungspflichten und Qualitäts- und Gütesiegel,
würden angesichts ständig wachsender Produktvielfalt und
einer zunehmenden Ausdifferenzierung der
Verbraucherbedürfnisse im Interesse einer ausgewogenen
Verbraucherinformation dennoch benötigt. Daher würde auch
die anbieterunabhängige Verbraucherberatung durch
Verbraucherorganisationen mit "erheblichen Mitteln" institutionell
und auch im Wege der Projektförderung unterstützt,
heißt es weiter. Schwierigkeiten räumt die Regierung
derzeit noch bei der Durchsetzung des Telefonwerbeverbotes ein.
Daher befürworte sie, das bestehende Verbot dahingehend zu
präzisieren, dass eine "ausdrückliche vorherige
Einwilligung" zur Telefonwerbung vorliegen müsse und
Verstöße mit einem empfindlichen Bußgeld zu ahnden
seien. Gesetzliche Regelungen zur Einrichtung eines "Girokontos
für jedermann" gibt es derzeit nicht, schreibt die
Bundesregierung weiter. Um die Situation kontoloser Bürger
nachhaltig zu verbessern, wolle man die bisherigen unverbindlichen
Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses durch eine
verbindliche Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ersetzen und
die Schlichtungssprüche der jeweiligen Schlichtungsstellen
für bindend erklären.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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