Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales beschäftigt sich am Mittwoch, dem 7.
November, mit der Bundesbeteiligung an den Wohn- und Heizkosten von
Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II). Zu der
öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen (
16/6774) von 12 bis 13 Uhr im Sitzungssaal E
200 im Paul-Löbe-Haus sind unter anderen Sachverständige
des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit
(BA) und des Bundesrechnungshofes eingeladen. Der Gesetzentwurf
sieht vor, dass sich der Bund im kommenden Jahr mit rund 3,9
Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Alg-II-Beziehern
beteiligt. Dazu wird die Gesamtbeteiligungsquote auf
durchschnittlich 29,2 Prozent der Leistungen der kommunalen
Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2008
festgelegt. Im Einzelnen werde für Baden-Württemberg die
Bundesbeteiligung auf 32,6 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf
38,6 Prozent und für die übrigen 14 Länder auf 28,6
Prozent fixiert. Weiter heißt es, im Jahr 2008 sei erstmals
die Veränderung der Zahl der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften
ausschlaggebend für die Anpassung der Bundesbeteiligung. Nach
der Anpassungsformel erfolgt bei einer Veränderung der
Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des
Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte. Die jahresdurchschnittliche Zahl
der Bedarfsgemeinschaften sei im maßgeblichen Zeitraum von
Juli 2005/Juni 2006 auf Juli 2006/Juni 2007 von 3,98 Millionen um
3,7 Prozent auf 3,83 Millionen zurückgegangen. Nach der
Anpassungsformel verringere sich die durchschnittliche
Bundesbeteiligung um 2,6 Prozentpunkte auf 29,2 Prozent. Diese habe
im Jahr 2007 noch bei 31,8 Prozent bundesweit (35,2Prozent für
Baden-Württemberg, 41,2 Prozent für Rheinland-Pfalz und
31,2 Prozent für die restlichen Länder) gelegen. Für
den Bund ergebe sich für 2008 eine finanzielle Entlastung von
rund 400 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Mit der
Hartz-IV-Reform war seinerzeit festgelegt worden, dass die Kommunen
- unter Berücksichtigung der sich aus der Reform ergebenden
Einsparungen der Länder - um jährlich 2,5 Milliarden Euro
entlastet werden. Laut Gesetzentwurf belaufen sich die für
2008 zu erwartenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf
insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Mit dem Bundeszuschuss müssten
die Städte und Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von
rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen, heißt es im
Gesetzentwurf, mit dem sich der Bundestag am Abend in erster Lesung
beschäftigen will.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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