Berlin: (hib/VOM) Die
Informationspflichten, die sich für die deutsche Wirtschaft
aufgrund staatlicher Vorschriften ergeben, summieren sich auf eine
Belastung von rund 27 Milliarden Euro. Diese Zahl nennt die
Bundesregierung in ihrem Bericht zur Anwendung des
Standardkosten-Modells mit dem Titel "Bürokratiekosten:
Erkennen-Messen-Abbauen" (
16/6826). Dabei handele es sich um einen
Zwischenstand, nachdem die Bürokratiekosten von 2.100
Informationspflichten berechnet worden seien. Zum 30. September
dieses Jahres sei der Zeitaufwand für mehr als 3.200 der rund
7.600 in diesem Jahr zur Messung anstehenden Informationspflichten
ermittelt worden, schreibt die Regierung. Das Statistische
Bundesamt habe im Januar damit begonnen, den Zeitaufwand für
die rund 10.900 festgestellten Informationspflichten der deutschen
Wirtschaft zu ermitteln. Dabei habe sich die Behörde bei den
bisherigen Messungen auf jene Informationspflichten vor allem aus
dem Bundesrecht konzentriert, von denen angenommen wird, dass sie
hohe Bürokratiekosten verursachen. Damit sei
gewährleistet, dass bei den mit besonders hohen Kosten
verbundenen Informationspflichten bereits frühzeitig
Vereinfachungen geprüft und in die Wege geleitet werden
könnten. Die Regierung setze sich nach eigenen Angaben
dafür ein, auch die Bürokratiekosten auf EU-Ebene zu
ermitteln und abzubauen. Ein Aktionsprogramm der EU-Kommission zur
Verringerung der Verwaltungslasten in der EU sei bereits auf den
Weg gebracht worden. Danach solle der für EU-Vorschriften
verursachte Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um 25 Prozent
verringert werden. Der Nationale Normenkontrollrat, der Gesetze auf
deren Bürokratiekosten überprüft, weist in seiner
Stellungnahme zum Regierungsbericht darauf hin, dass die 27
Milliarden Euro noch nicht die vollständige Belastung der
Wirtschaft widerspiegelten. So werde die Messung des unmittelbar
geltenden EU-Rechts erst Mitte 2008 abgeschlossen sein.
Darüber hinaus dürften auch in den noch bis Jahresende zu
messenden 5.500 Informationspflichten "nicht unerhebliche
bürokratische Belastungen" enthalten sein. Zudem seien einige
Teile des Bundesrechts, etwa im Bereich der
Sozialversicherungsträger, von der Bestandsmessung noch nicht
erfasst. Das angestrebte Ziel der Bundesregierung, unnötige
Bürokratiekosten bis 2011 um 25 Prozent zu verringern,
erfordere Zwischenziele. Der Normenkontrollrat befürwortet in
seiner Stellungnahme die Festlegung, bis Ende 2009 etwa die
Hälfte des angestrebten Ziels erreichen zu wollen. Im
Übrigen enthalte der Bericht noch keinen Fahrplan, wann welche
Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden sollen. Es biete
sich an, so der Normenkontrollrat, diesen Fahrplan im Frühjahr
2008 im Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses
"Bürokratieabbau" vorzulegen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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