Berlin: (hib/SUK) Die Finanzierung von Frauenhäusern soll künftig losgelöst vom Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt werden. Das fordert die Linke in einem Antrag ( 16/6928), der heute erstmals im Bundestag beraten wird. Frauen ohne eigenes Einkommen seien gezwungen, Eingliederungshilfe für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu beantragen, um ihren Aufenthalt im Frauenhaus zu finanzieren, während Frauen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben, zu Selbstzahlerinnen würden und ohne eigenes Vermögen oder Einkommen den Aufenthalt in einem Frauenhaus nicht finanzieren könnten. Dies träfe die Gruppe der unter 25-Jährigen, Studentinnen oder Asylbewerberinnen "besonders hart".
Auch die Finanzierungssätze für die Frauenhäuser, die von den Kommunen getragen würden, deckten im Durchschnitt nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten zur Unterhaltung der Frauenhäuser. Weil diese eine zusätzliche Mitteleinwerbung nicht leisten könnten, seien sie - und ebenso die Frauen, die des Schutzes der Frauenhäuser bedürften - erheblich gefährdet. Die Regierung soll deshalb nach dem Willen der Linksfraktion ein Konzept für eine "institutionelle Förderung jenseits des SGB II" vorlegen und bis zu einer Neuregelung "unmittelbar Nachbesserungen im SGB II" vornehmen, die für die Frauenhäuser verlässliche und sichere Arbeitsbedingungen schaffen.
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