Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales beschäftigt sich am Dienstag, den 13.
November, in einer öffentlichen Anhörung mit der
geplanten Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.
Dieser soll laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches (
16/6741) zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,9
Prozent sinken. Mit dem Entwurf sind zudem die Abschaffung des
bisherigen Aussteuerungsbetrages und die Einführung eines
Eingliederungsbeitrages vorgesehen. Damit soll sich die
Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Hälfte an den
Aufwendungen des Bundes für Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten im Bereich des Arbeitslosengeldes II beteiligen.
Der Entwurf sieht ferner die Bildung eines Versorgungsfonds
für aus dem Dienst scheidende BA-Beamte vor. Außerdem
sollen die Beitragszahlungen des Bundes an die BA für die
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten entfallen. Der
Anhörung liegen zudem zwei Anträge der Fraktionen von FDP
und Die Linke (
16/6434,
16/6035) zugrunde. Zu der Anhörung sind
Sachverständige unter anderem des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB), der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit
und des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler
geladen. Als Einzelsachverständige stehen die
Geschäftsführerin des Forschungsteams Internationaler
Arbeitsmarkt (FIA), Berlin, Alexandra Wagner, und Prof. Friedhelm
Hase von der Universität Siegen zur Verfügung. Die
Anhörung im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses
beginnt um 17.30 Uhr.
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