Berlin: (hib/HAU) Das derzeit geltende Vieh- und Fleischgesetz soll durch das Fleischgesetz abgelöst werden. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ( 16/6964) solle zu Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung führen, indem unter anderem nicht mehr zeitgemäße Vorgaben hinsichtlich des Handels mit Schlachttieren auf Schlachtviehmärkten gestrichen werden. Neu geregelt werde hingegen die Klassifizierung von Schlachtkörpern durch Klassifizierungsunternehmen. Zu dem Gesetz benennt der Bundesrat in seiner Stellungnahme drei Änderungswünsche, denen die Bundesregierung weitgehend nachkommt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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