Entwicklungszusammenarbeit auf Menschenrechte ausrichten
Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe - 15.11.2007
Berlin: (hib/KOS) Gegen die Einstellung
von Entwicklungshilfe in Staaten, in denen die Regierung für
die Verletzung von Menschenrechten verantwortlich ist, sprachen
sich am Mittwochabend bei einer Anhörung des Ausschusses
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mehrere
Sachverständige aus. Zu einem solchen Schritt solle man sich
nur in Notfällen wie etwa in Simbabwe entschließen,
erklärte Michael Krennerich vom Nürnberger
Menschenrechtszentrum. Ein Stopp von Hilfsprojekten "trifft vor
allem Bevölkerungsgruppen, die man unterstützen will",
mahnte Sabine Donner von der Bertelsmann-Stiftung. Sie räumte
ein, dass die Entwicklungszusammenarbeit in ein Dilemma geraten
könne. So seien im Sudan in abgelegenen Regionen mit
ausländischer Hilfe Wasserversorgungssysteme geschaffen
worden, wobei später die Behörden Wasserrechte an
Bewohner verkauft hätten. Dies widerspreche dem Ziel, den
Zugang zu Trinkwasser als Menschenrecht zu verwirklichen, so
Donner. Doch werde das Projekt als Ganzes durch eine solche
Entwicklung nicht falsch. Christine Schuler-Deschryver von der im
Kongo aktiven Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)
dankte der Bundesregierung für die Aufrechterhaltung von
Hilfsmaßnahmen vor allem im Osten des Landes auch unter den
schwierigen Bedingungen des dort weiterhin wütenden
Bürgerkriegs. Die Sachverständigen appellierten an Geber-
und Nehmerländer, die Verwirklichung von politischen und
sozialen Menschenrechten wie etwa des Zugangs zu Nahrung, Wasser
oder Bildung verstärkt in die Entwicklungszusammenarbeit zu
integrieren. Anna Würth vom Deutschen Institut für
Menschenrechte rief dazu auf, die Bürger ("Rechtsträger")
in den betreffenden Staaten zu motivieren, in ihren Ländern
die Beachtung von Menschenrechten einzufordern. Andererseits
müssten, so Würth und Krennerich, die betreffenden
Regierungen ("Pflichtenträger") daran erinnert werden, dass
sie sich durch die Unterzeichnung internationaler
Menschenrechtskonventionen zur Respektierung dieser Grundrechte
verpflichtet hätten. Für Donner ist in
Entwicklungsländern vor allem eine Wirtschaftspolitik
vonnöten, die Wachstum fördert, von dem dann große
Teile der Bevölkerung einen Nutzen haben müssten. Aus
Sicht Schuler-Deschryvers ist für die Bürger im Ostkongo
derzeit der Frieden das wichtigste Menschenrecht, das ihnen
vorenthalten werde. Die Milizen führten den Bürgerkrieg
immer noch mit großer Grausamkeit, wobei Frauen und Kinder
auch Opfer sexueller Gewalt würden, manchmal würden
Kinder sogar brutal getötet. Die internationalen Truppen
hätten zwar im Kongo eine demokratische Wahl ermöglicht,
so die GTZ-Vertreterin, doch würden sie bei der
Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung an ihre
Grenzen stoßen. Schuler-Deschryver berichtete dem Ausschuss,
dass einheimische Milizen einmal selbst in der Nähe eines
internationalen Truppenstandorts ein Massaker an der
Bevölkerung veranstaltet hätten. Sie bat Deutschland, im
Osten des Kongos Hilfe beim Aufbau kleinerer Krankenstationen zu
leisten, die größeren Kliniken seien mit verletzten
Opfern des Bürgerkriegs überfüllt. Wie
Schuler-Deschryver erläuterte, unterstützt die GTZ ein
Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, die sich in dem
afrikanischen Land gegen Gewalt engagieren.
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