Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will in dem geplanten "Public Corporate Governance Kodex des Bundes" die Rolle des Bundes als Anteilseigner verdeutlichen. Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort ( 16/7091) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6853). Im Vordergrund stünden dabei die Ziele, die mit der unternehmerischen Beteiligung des Bundes verfolgt werden. Schwerpunkte seien die Verbesserung der Arbeitsstrukturen und -prozesse der Organe der jeweiligen Unternehmen. Weitere Bereiche umfassten die Rechnungslegung und die Transparenz, bei der es vor allem darauf ankomme, dass wichtige Informationen über das Unternehmen für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Zur Transparenz zähle auch die Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern sowie von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratmitgliedern.
Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfinanzministeriums arbeite mit Vertreten des Bundesjustiz- und des Bundesinnenministeriums sowie des Bundesrechnungshofes an einem Entwurf des Kodex, heißt es weiter. Mit einem Abschluss der Arbeiten sei demnächst zu rechnen. Nach dem Willen der Regierung soll der Kodex auch in den Unternehmen beachtet werden, in denen der Bund nicht über eine Mehrheitsposition verfügt. Hat ein Land oder eine Kommune eine Mehrheitsbeteiligung an einer privatrechtlichen Gesellschaft, so sollen diese Anteilsinhaber darüber entscheiden können, ob und in welchem Umfang die Gesellschaft sich an die Regeln eines Kodex bindet, der "seiner Natur nach nicht vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben ist".
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