Berlin: (hib/BOB) Um die energetische
Sanierung von Wohngebäuden zu erleichtern, fordert die
FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, das Mietrecht zu ändern.
Wie aus einem Antrag der Liberalen (
16/7175) hervorgeht, solle künftig der
Vermieter ein Wahlrecht zwischen einer
Modernisierungsmieterhöhung nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und einer Mieterhöhung im Wege einer vertraglichen
Vereinbarung erhalten. Wird der zweite Weg eingeschlagen,
müsse der Vermieter dem Mieter eine Betriebskostenersparnis
mindestens in Höhe der Mieterhöhung garantieren. Dazu
genüge die Zustimmung einer Mehrheit von drei Vierteln aller
Mieter von fünfzig Prozent der Gesamtmietfläche, um
Mieterhöhungsansprüche gegen alle Mieter durchzusetzen.
Das geltende Recht verlange zwar, dass Modernisierungsarbeiten
durch alle Mieter zu dulden sind - jedoch nur, so die
überwiegende Rechtsansicht - wenn sie von der Maßnahme
finanziell profitieren. Sei dies nicht der Fall - zum Beispiel
wenn, wie beim Einbau von Solarkollektoren, nur ein energetischer
Austausch stattfinde - könnte ein Mieter der Modernisierung
von vornherein widersprechen, weil dadurch keine Einsparung gegeben
sei. Nach der energetischen Sanierung könne der Vermieter die
Betriebskosten für die neuen Anlagen in der Regel nicht auf
den Mieter umlegen, da diese zumeist nicht Bestandteil des
Mietvertrages seien. Während der Bauphase müsse der
Vermieter zudem Mietausfälle zwischen 50 und 100 Prozent
einkalkulieren. Auch eine Mieterhöhung, um die
Modernisierungskosten zu decken, sei in vielen Fällen nicht
oder nur schwer durchzusetzen. Diese einseitige Belastung des
Eigentümers lasse viele Vermieter vor der energetischen
Modernisierung zurückschrecken. Zusätzliche Vorgaben
für den Fall einer Gebäudesanierung wirkten vor diesem
Hintergrund als negativer Anreiz. Der Gesetzgeber müsse
positive Anreize für den Eigentümer setzen, damit das
Mietrecht nicht länger der umweltfreundlichen Sanierung im
Wege steht.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf