Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
weist die Behauptung zurück, dass ihre Renten- und
Arbeitsmarktpolitik das Armutsrisiko künftiger
Rentnergenerationen weiter verschärfen würde. Gerade die
Renten- und Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre trügen
dazu bei, dass die sozialen Sicherungssysteme leistungsfähig
bleiben, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
16/6935) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/6716). Der Beitragssatz zur
Rentenversicherung werde bis zum Jahr 2020 20 Prozent und bis zum
Jahr 2030 22 Prozent nicht überschreiten. Das Rentenniveau
(Sicherungsniveau vor Steuern) werde 46 Prozent bis zum Jahr 2020
und 43 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, heißt
es weiter. Bezüglich des Rentenniveaus von
Langzeitarbeitslosen der Geburtsjahrgänge 1943 bis 1967, nach
denen sich die Grünen explizit erkundigt hatten, könne
keine Aussage getroffen werden, schreibt die Regierung. Zu den
finanziellen Auswirkungen auf die Rentenleistungen, die die
Halbierung der Rentenversicherungsbeiträge bei
Arbeitslosengeld-II-Bezug hat, erläutert die Regierung,
für einen ganzjährigen Bezug von Arbeitslosengeld II (Alg
II) im Jahr 2007 würden 0,0834 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Auf der Basis der früheren Bemessungsgrundlage von 400 Euro
wären es 0,1628 Entgeltpunkte gewesen. Die Absenkung
entspreche einer Reduktion der monatlichen Rente in Höhe von
2,09 Euro. Rechnerisch verringerten sich die monatlichen
Rentenansprüche eines Versicherten entsprechend nach fünf
Jahren Alg-II-Bezug um 10,45 Euro, nach zehn Jahren um 20,90 Euro
und nach 20 Jahren um 41,80 Euro.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf