Berlin: (hib/BOB) In Einzelfällen und nur auf freiwilliger Basis haben Visums-Antragsteller bei deutschen Botschaften die Möglichkeit, einen Gentest vornehmen zu lassen, wenn "berechtigte Zweifel" an ihrer Identität, Abstimmung oder Familienzugehörigkeit nicht anders ausgeräumt werden können. Dies macht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7120) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6851) deutlich. Die Regierung weist darauf hin, dass jeder Visumantragsteller nach dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet ist, an dem Verfahren mitzuwirken und im Zweifel geeignete Nachweise vorzulegen. Jeder Bewerber auf einen Pass sei zudem gesetzlich verpflichtet, geeignete Nachweise "zu Feststellung seiner Person und seiner Eigenschaft als Deutscher" vorzulegen. In den Fällen, in denen "begründete Zweifel" bestünden, könnten die deutschen Auslandsvertretungen den Visum- oder Passantrag nicht positiv bescheiden. Ausschließlich für solche Fälle sei der freiwillige Gen-Test vorgesehen.
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