Berlin: (hib/BOB) Die Entschädigung italienischer und griechischer Opfer des Nationalsozialismus steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion ( 16/9719). Sie will unter anderem wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus mehreren Entscheidungen des italienischen Kassationsgerichtshofes (oberstes Zivilgericht Italiens) zieht. Anfang Juni hatte der Kassationsgerichtshof unter anderem entschieden, dass Zwangsarbeiter aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs den deutschen Staat vor italienischen Gerichten auf Schadensersatz verklagen dürfen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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