Berlin: (hib/HLE) Auch Kinder sollen künftig das Wahlrecht bekommen. Dieses solle treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden, fordern 46 Bundestagsabgeordnete in einem interfraktionellen Antrag ( 16/9868). Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. "Zurzeit sind etwa 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen, und zwar allein aufgrund ihres Alters", kritisieren die Abgeordneten. Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes schreibt vor, dass erst ab 18 Jahren gewählt werden darf. "Diese Norm ist weder zwingend noch unabänderlich", schreiben die Abgeordneten. Der Verfassungsartikel sei schon in der Vergangenheit verändert worden. So wurde Anfang der 1970-er-Jahre das aktive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt.
Sobald Kinder dazu in der Lage seien, sollten sie selbst das Wahlrecht ausüben, fordern die Abgeordneten. Bis dahin könnten die Eltern "im Rahmen ihres grundgesetzlich legitimierten Elternrechts" das Wahlrecht wahrnehmen. Einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl oder den Grundsatz der geheimen Wahl sehen die Abgeordneten nicht. Viele Studien würden zeigen, dass Kinder und Jugendliche in hohem Maße an Politik interessiert seien und an ihr teilhaben wollten.
Die Abgeordneten schlagen vor, das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass junge Menschen, sobald sie sich selbst für beurteilungsfähig halten, sich in eine Wahlliste eintragen lassen können. Nach der Eintragung würde das Stellvertreterrecht der Eltern entfallen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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