Berlin: (hib/MPI) Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen müssen ihr Einkommen häufiger über das Arbeitslosengeld II (Alg II) aufstocken als andere Arbeitnehmer. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort ( 16/9657) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9410) unter Verweis auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass im September 2007 91.000 sozialversicherungsversicherungspflichtig Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche gleichzeitig Alg II bezogen. Das seien 12,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in diesem Wirtschaftsbereich gewesen im Vergleich zu 2,8 Prozent in allen Wirtschaftsbereichen. Von den 91.000 Beschäftigten seien 84.000 Vollzeit- und 7.000 Teilzeitkräfte gewesen.
Weiter führt die Regierung aus, nach der BA-Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung seien die Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern überwiegend von kurzer Dauer. Von den mehr als 410.000 im ersten Halbjahr 2007 beendeten Arbeitsverhältnissen zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern dauerten rund 55 Prozent weniger als drei Monate, davon dauerten fast 13 Prozent weniger als eine Woche.
Auf die Frage der Linksfraktion, wie die Bundesregierung die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen für die Vermittlung in Leiharbeit beurteilt, "wenn dadurch auch der Abbau von Stammarbeitsplätzen" gefördert werde, heißt es, grundsätzlich seien Zeitarbeitsunternehmen und Arbeitgeber anderer Branchen gleich zu behandeln. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten betrage nur rund 2,4 Prozent und die durchschnittliche Dauer der Arbeitsverhältnisse liege bei rund drei Monaten. Dies spreche dagegen, "dass die Verdrängung von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer eine weit verbreitete Unternehmensstrategie ist", betont die Regierung.
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