Berlin: (hib/MIK) Die möglichen datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG, die Gegenstand eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind, waren nicht Thema des Gesprächs, das die Bundesregierung am 2. Juni 2008 mit führenden Vertretern der Telekommunikationsbranche geführt hat. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9726) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9508). Gegenstand des Gesprächs sei das gesamtstaatliche Interesse an einem vertrauenswürdigen und sicheren Umgang mit Telekommunikationsdaten gewesen. Interne Vorgänge des Aufsichtsrates würden bei börsennotierten Aktiengesellschaften grundsätzlich zum Kern des einer strikten Vertraulichkeit unterliegenden Unternehmensbereichs zählen. Nach Aktienrecht könne und dürfe die Bundesregierung insoweit keine Auskunft erteilen. Über die Höhe des jährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtschadens aus Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der Bundesrepublik Deutschland würden der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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