Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sieht keine Mängel an dem am 1. Juni 2008 in Kraft getretenen Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Das geht aus der Antwort ( 16/9699) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9497) hervor. Im Bereich der Mehrwertsteuer liegen - entgegen der Ansicht der Liberalen - nach Meinung der Bundesregierung keine Gesetzesfehler vor. Das JFDG eröffne den Trägern und Einsatzstellen die Möglichkeit, zukünftig die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten so zu gestalten, dass ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch nach Art einer Personalüberlassung weitgehend vermieden werden könne, schreibt die Regierung, die "keinen Änderungsbedarf im Bereich des JFDG" sieht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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