Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium (BMF), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank haben nach Darstellung der Linksfraktion keine Aussagegenehmigungen für die zeugenschaftliche Vernehmung ihrer Mitarbeiter vor dem sächsischen Untersuchungsausschuss erteilt. Der Untersuchungsausschuss solle die "Versäumnisse und Fehlentscheidungen" der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit der Sachsen LB aufklären, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion ( 16/9942). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Untersuchungsausschuss den BaFin-Präsidenten und eine weitere BaFin-Mitarbeiterin sowie den Regionalbereichsleiter Bankenaufsicht bei der Deutschen Bundesbank als Zeugen geladen habe. Parallel dazu seien das BMF, die BaFin und die Bundesbank gebeten worden, den Zeugen eine Aussagegenehmigung zu erteilen. Die Linksfraktion will wissen, ob sich BMF, BaFin und Bundesbank in dieser Frage untereinander abgestimmt haben und ob eine Aussage dieser Zeugen den "politischen Interessen der Bundesregierung oder einer der in der Bundesregierung vertretenen Parteien" zuwiderlaufen würde. Gefragt wird zudem, ob es bei der Aufsicht über die Sachsen LB zu Abstimmungsschwierigkeiten zwischen BaFin und Bundesbank gekommen ist. Schließlich interessiert die Abgeordneten, welche Lehren die Bundesregierung aus diesen Vorgängen für die künftige Praxis der Bankenaufsicht ziehen will.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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