Berlin: (hib/HIL) Der Bundesrat und
Bündnis 90/Die Grünen wollen gesetzlich festschreiben,
wie die Deutsche Bahn AG (DB AG) nach der für November
geplanten Teilprivatisierung ihrer Verkehrs- und Logistiksparte das
Schienennetz instand halten muss und dass die Länderinteressen
gewahrt bleiben. Außerdem soll gesetzlich untersagt werden,
"dass Fernverkehrsangebote eingestellt werden". Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesrat haben dazu
gleichlautende Entwürfe eines "Gesetzes zur Sicherstellung von
Eisenbahninfrastruktur und Fernverkehrsangebot" (
16/9797,
16/9903) vorgelegt. Die Privatisierung einer
Zwischenholding für Verkehr und Logistik berge "eine Reihe von
Risiken für den Schienenverkehr und die Qualität der
Infrastruktur, deren Beherrschung nur auf Grundlage eines Gesetzes
möglich ist", heißt es in den Entwürfen. Mit dem
Gesetz sollen die DB AG und ihre Tochterunternehmen, die so
genannten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und die DB Netz
AG, verpflichtet werden, "die Schienenwege in einem festgelegten
uneingeschränkt nutzbaren Zustand zu erhalten". In einer
zwischen Bahn und Bund zu schließenden Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) sollen entsprechende
"Qualitätsparameter" festgelegt werden. Um diese
überprüfen zu können, soll die Bahn dem Bund
jährlich einen Netzzustandsbericht vorlegen. Außerdem
solle der Bund die Einhaltung der Qualitätsparameter zum
Beispiel mit Messfahrten kontrollieren. Die Gesetzentwürfe
sehen ferner Sanktionsmöglichkeiten vor: Sollte die Bahn ihren
gesetzlich festgeschriebenen Verpflichtungen zur Instandhaltung des
Schienennetzes oder zur Aufrechterhaltung des Fernverkehrsangebots
nicht nachkommen, "kann der Bund seine jährliche
Unterstützung (2,5 Milliarden Euro) ganz oder teilweise
zurückfordern", heißt es in den Gesetzentwürfen.
Bei mehrmaliger Verletzung solle die LuFV automatisch ihre
Gültigkeit verlieren. Die Privatisierung von bis zu 24,9
Prozent der in der DB Mobility Logistics AG zusammengefassten
Verkehrssparte der DB AG ist in einem Beteiligungsvertrag zwischen
DB AG und der Bundesregierung geregelt. Die von Bahn und Bund zu
leistenden Pflichten sollen in einer LuFV festgeschrieben werden.
Ein Gesetz ist bisher nicht vorgesehen. Die Grünen und der
Bundesrat wollen dagegen eine gesetzliche Regelung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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