Berlin: (hib/SKE) 205 Menschen, die von den Nationalsozialisten als "Asoziale" inhaftiert wurden, erhielten im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes einmalige Beihilfen in Höhe von jeweils 2556,46 Euro. Das gab die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9887) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/9405) an. Über die genaue Zahl der als "asozial" verhafteten, misshandelten und eventuell ermordeten Menschen lägen aber keine Erkenntnisse vor, so die Regierung. Ein besonderes Mahnmal sei für sie nicht geplant.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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