Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
sieht anders als die FDP-Fraktion keine widersprüchliche
Rechtslage im Hinblick auf die Besteuerung des so genannten
Hospitality-Bereichs bei Sportveranstaltungen. Dies unterstreicht
sie in ihrer Antwort (
16/9970) auf eine Kleine Anfrage der Liberalen
(
16/9861). Die Abgeordneten hatten beanstandet,
dass es im Hospitality-Bereich, also bei der Vermietung von Logen
und Business-Plätzen an Unternehmen zu Hemmnissen komme, die
die Organisation, Finanzierung und Existenz von
Sportveranstaltungen gefährdeten. Im Zusammenhang mit dem
Erlass "Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für
VIP-Logen in Sportstätten" sähen sich Unternehmen, die in
mehreren Sportstätten Logen oder Plätze gemietet
hätten, einer unterschiedlichen, in steuerlicher Hinsicht
teilweise widersprüchlichen Behandlung ausgesetzt. Dies
gefährde die Praxis, dass die niedrigen Eintrittspreise
für Sportveranstaltungen nur angeboten werden könnten,
weil niedrige Eintrittspreise durch die Einnahmen aus dem
Hospitality-Bereich ermöglicht würden. Die
Bundesregierung erklärt, sie könne keine
Verschärfung der Steuerpraxis erkennen und halte eine
eventuelle Quersubventionierung durch steuerliche Regelungen nicht
für gefährdet. Durch Schreiben des
Bundesfinanzministeriums würden die steuerrechtlichen
Sachverhalte bundeseinheitlich beurteilt. Wenn Aufwendungen
für die VIP-Loge betrieblich veranlasst seien, müssten
sie ertragsteuerlich nach den allgemeinen Regelungen behandelt
werden. Die Einladung in eine VIP-Loge, deren Ziel die Vorbereitung
geschäftlicher Kontakte oder die geschäftsfördernde
Präsentation des eigenen Unternehmens sei, stelle ein
betrieblich veranlasstes Geschenk dar, dessen Aufwendungen nur bis
zur Höhe von 35 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr
abgezogen werden dürften. Zuwendungen, die diesen Betrag
übersteigen, dürften überhaupt nicht abgezogen
werden, so die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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