Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/10031) nach der Zerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Fotovoltaikanlagen. Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom vergangenen Jahr habe es Änderungen bei der Aufteilung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden gegeben, in denen sich einerseits der jeweilige Geschäftssitz von Windanlagenbetreibern und andererseits die Windkraftanlagen selbst befinden. Nach dem Urteil werde die Gewerbesteuer jetzt nur noch nach den gezahlten Arbeitslöhnen zerlegt, so die Fraktion. Dies bedeute, dass die Gemeinde, in der sich der Geschäftssitz des Anlagenbetreibers befindet, jetzt 100 Prozent des Gewerbesteuermessbetrages erhält, während die Gemeinden, in denen die Anlagen stehen, völlig leer ausgehen, weil dort keine Arbeitnehmer angestellt seien. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Position das Bundesfinanzministerium zur Haltung der Länderfinanzbehörden einnimmt, die dem Urteil des Bundesfinanzhofs generell folgen wollten. Die Regierung soll sagen, welche Folgen das Urteil auf den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und auf die Verteilung der Gewerbesteuer zwischen strukturschwachen und strukturstärkeren Regionen hat.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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