Berlin: (hib/CHE) Nach den Rentenerhöhungen bei ostdeutschen Frauen durch eine Höherbewertung der Kinderziehungszeiten erkundigt sich die Linksfraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 16/11012) verweist sie auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2005, nach dem die Höherbewertung nicht auf den abzuschmelzenden Auffüllbetrag bei der Rente von ostdeutschen Frauen angerechnet werden darf. Die Fraktion möchte unter anderem wissen, wie viele Menschen von dem Urteil insgesamt betroffen sind und wie viele von ihnen bisher einen solchen Antrag bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern gestellt haben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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