Berlin: (hib/JOH) Für die Bundesregierung kommen weitere erhebliche Mehrausgaben der Krankenkassen im Zuge des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht in Betracht. Das teilt sie in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates ( 16/10868) mit, die jetzt als Unterrichtung vorliegt. Darin betont die Regierung, dass bei den Beratungen des Schätzerkreises davon ausgegangen worden sei, dass im Bereich der Krankenhausversorgung Mehrausgaben von maximal 3,5 Milliarden Euro entstehen würden. Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungsanträge hätten jedoch teilweise deutliche Zusatzausgaben zur Folge. Daher könne die Bundesregierung den Anträgen nicht entsprechen.
So wäre beispielsweise die geforderte unverzügliche und vollständige Bindung der Preisentwicklung im Krankenhausbereich an die Entwicklung der Krankenhauskosten angesichts der resultierenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für die gesetzliche Krankenversicherung nicht verantwortbar, schreibt die Bundesregierung. Bei einer ungekürzten Anwendung würden Fehlanreize entstehen, die einer wirtschaftlichen Krankenhausversorgung entgegenwirkten. Auch der in einem weiteren Antrag geforderten generellen Anhebung des Personalbestands in psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken in Deutschland auf 100 Prozent statt der im Krankenhausfinanzierungsgesetz geplanten 90 Prozent könne nicht entsprochen werden, betont die Bundesregierung. Sie lasse die unterschiedlichen Gründe für eine bisher unterschiedliche Umsetzungsquote der Psychiatrie-Personalverordnung sowie das Eigeninteresse des Krankenhausträgers außer Acht. Darüber hinaus würde sie zu zusätzlichen jährlichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von rund 120 Millionen Euro führen.
Eine Beteiligung der Länder bei der Entwicklung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Investitionspauschalen lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab. Dies sei mit dem erforderlichen eigenständigen Kalkulationsprozess der Selbstverwaltungspartner nicht zu vereinbaren, schreibt sie. Zudem würde ein aufwändiger Abstimmungsprozess mit den Ländern einer zeitgerechten Auftragserfüllung durch die Selbstverwaltungspartner entgegenstehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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