Berlin: (hib/BOB) Das Ziel der Bundesregierung, den Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen neu zu regeln trifft auf die Zustimmung von Sachverständigen. Das wurde bei einer Anhörung des Rechtsausschusses am späten Mittwochnachmittag deutlich. Ein entsprechender Gesetzentwurf ( 16/10144) sieht vor, in Zukunft grundsätzlich jedes Anrecht auf eine Versorgung zu teilen. Die Regierung plant, dass der jeweils ausgleichsberechtigte Ehegatte einen direkten eigenen Anspruch auf eine Versorgung bei dem Versorgungsträger des anderen ausgleichspflichtigen Ehegatten erhält. Dies solle besser als bisher ein Anrecht an jedem innerhalb der Ehe erworbenen Vermögen sicherstellen. Wolfgang Binne von der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin begrüßte das Reformkonzept. Das 1977 eingeführte System eines Ausgleichs, der über die gesetzliche Rentenversicherung geregelt werde, bereite in der Praxis "zunehmend Schwierigkeiten". Immer mehr Anrechte würden in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erworben, die ebenfalls in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind. Diese Versorgungsanrechte seien "in der Regel" nicht miteinander vergleichbar. Sie müssten deshalb "umgerechnet" werden. Die dabei anzustellenden Prognosen seien häufig falsch.
Auch der Präsident des Amtsgerichts Stuttgart, Helmut Borth, begrüßte den Regierungsentwurf. Der Entwurf biete "nach langjähriger Diskussion" endlich ein Konzept, das die bestehenden Probleme des geltenden Rechts auf Versorgungsausgleich behebe. Der Entwurf sei insbesondere geeignet, die "besondere soziale Funktion" für die geschiedenen Frauen zu erfüllen. Borth und der Duisburger Rechtsanwalt Jörn Hauß waren sich darüber einig, es sei wünschenswert, die Reform des Versorgungsausgleichs zeitgleich mit dem reformierten Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 1. September 2009 in Kraft treten zu lassen. Die Vorsitzende Richterin am XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, Meo-Micaela Hahne, stellte fest, einen "Königsweg für den Versorgungsausgleich" gebe es nicht. Das jetzige Recht stoße aber an die "Grenzen der Verfassung". Der grundsätzlich andere Ansatz des Entwurfs, einen internen Ausgleich der jeweiligen, beiderseits erworbenen Versorgungsanrechten der Ehegatten vorzunehmen, schaffe Abhilfe. Mit der vorgesehen Lösung würden beide Ehegatten im Sinne einer "echten Teilhabegerechtigkeit" gleich behandelt.
Professorin Nina Dethloff, Direktorin des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Familienrecht aus Bonn erklärte, der vorliegende Regierungsentwurf weise "in die richtige Richtung". Studien würden belegen, dass Männer häufiger ergänzende Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung betrieben als Frauen. Ein Systems, das die Vielfalt der Versorgungsinstrumente angemessen erfassen könne und auf diese Weise "größtmögliche Teilhabegerechtigkeit" sicherstelle, sei wünschenswert. Dagmar Niehaus, Rentenberaterin aus Heiligenhaus, wies vor allem darauf hin, es sei gelungen, Anreize für den Ausbau der privaten und betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Es sei inzwischen "eine bunte, vielfältige Welt verschiedenster Versorgungssysteme" entstanden. Bedingt durch steuerliche Förderungsmaßnahmen werde auch in den nächsten Jahren eine Stärkung der privaten und betrieblichen Alterversorgung erwartet.
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