Berlin: (hib/HLE) Die Kreditinstitute werden durch die Ausweitung der Aufgaben der Finanzdienstleistungsaufsicht nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ( 16/11195) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts ( 16/11130). Die Regierung weist darauf hin, dass die von den Unternehmen zu tragenden Kosten für die Tätigkeit der Finanzaufsicht nach Verursachergruppen erfasst und umgelegt würden. Es seien vier Gruppen gebildet worden: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Factoring- und Leasingunternehmen, Kapitalanlage- und Investmentaktiengesellschaften sowie Wagniskapitalbeteiligungsgesell-schaften. Bei dieser Gruppenbildung sei es ausgeschlossen, dass die schon bisher unter Aufsicht stehenden Kreditinstitute durch die neu unter Aufsicht gestellten Factoring- und Leasingunternehmen sowie Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften mit Aufsichtskosten belastet würden. Auch die Befürchtung, kleine und mittlere Kreditinstitute würden durch die Gebührenumstellung belastet, sei unbegründet, schreibt die Bundesregierung weiter. Es sei im Gegenteil von einer Entlastung kleiner und mittlerer Kreditinstitute auszugehen. Bei Instituten mit einer Bilanzsumme von weniger als 100 Milliarden Euro hätten Modellrechnungen eine Entlastung von 1,7 Millionen Euro durch die Veränderungen bei den Aufsichtsgebühren ergeben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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