Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die Verweigerung und Behinderung humanitärer Hilfe künftig unter Strafe gestellt wird. Konkret soll sie darauf hinwirken, dass das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs entsprechend geändert wird, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/11186).
Es habe sich gezeigt, argumentiert die Fraktion, dass die internationale Gemeinschaft Regierungen, die ihre Bürger durch die Verweigerung humanitärer Hilfe bewusst misshandelten, nicht ausreichend zur Rechenschaft ziehen kann. Als Beispiel nennt die FDP die Behinderung von internationalen Katastrophenhelfern durch die Militärregierung in Birma/Myanmar nach dem Zyklon "Nargis" im Mai 2008 sowie die kontinuierlichen Restriktionen gegenüber Hilfs- und Nichtregierungsorganisationen in Simbabwe. Diese vorsätzlichen Störungen der Leistung humanitärer Hilfe seien bisher nach dem Völkerstrafrecht nicht strafbar.
Die Lücke könne das 2002 in Kraft getretene Rom-Statut schließen, betont die Fraktion. Auch wenn der betroffene Staat, wie auch im Falle von Simbabwe oder Birma/Myanmar, nicht zu den Unterzeichnerstaaten gehöre, habe der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Möglichkeit, Fälle an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen. Für die Störung humanitärer Hilfe komme die Kodifizierung unter dem Artikel "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" in Betracht. Diese sei "überfällig", schreiben die Liberalen. Zu einer Kodifizierung zähle nach ihrer Auffassung eine geschlossene Definition von Tatmerkmalen, die neben der Verwehrung humanitärer Hilfe auch das Verhungernlassen umfasse. Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass die Möglichkeit, über die Vertragsrevisionskonferenz das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ändern, frühestens ab dem 2. Juli 2009 gegeben sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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