Berlin: (hib/HLE) Diensteanbieter im Internet sollen in Zukunft nicht mehr verpflichtet sein, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Dies geht aus einem von der FDP-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (16/11173) hervor. Die heutige Rechtslage führe im Ergebnis zu einer Aushöhlung von Artikel 15 der E-commerce-Richtlinie der Europäischen Union, begründet die FDP-Fraktion ihren Gesetzentwurf. Nach dieser Richtlinie dürften Anbietern von Diensten keine allgemeinen Verpflichtungen auferlegt werden, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen würden. Entferne ein Diensteanbieter entsprechende Inhalte nicht und bestehe eine Rechtsverletzung etwa bei der Benutzung von Markennamen, hafte der Anbieter gegenüber dem Rechteinhaber. Entferne der Diensteanbieter dagegen einen zulässigen Inhalt, müsse er mit Schadensersatzforderungen seines Vertragspartners rechnen. Außerdem will die FDP-Fraktion mit der Neuregelung die "bisher exzessive Ermächtigung zur Weitergabe sensibler Nutzerdaten an Behörden und Private" einschränken. Die FDP-Fraktion fordert darüber hinaus, der Bekämpfung von Spam weiterhin eine hohe Priorität zuzumessen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf