Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9748) zur Stärkung der Teilrenten abgelehnt. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, Erwerbstätigen, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente zu gewähren. Der gesamte Verdienst aus der reduzierten Arbeitszeit und der Teilrente dürfe, so schreiben die Grünen, aber nicht höher sein als der bisherige Verdienst oder der Verdienst für eine Vollzeittätigkeit. Außerdem verlangten die Abgeordneten von der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Langzeitkonten zu verbessern. Sie forderten weiter die Rücknahme der Erhöhung der Regelaltersgrenze für den abschlagsfreien Bezug einer Erwerbsminderungsrente von 63 auf 65 Jahre.
In der Sitzung des Ausschuss begründeten die Grünen ihren Vorschlag damit, dass sich die fehlende Erwerbsintegration Älterer als Wachstumsbremse erweise, die zu einem Fachkräftemangel führe und zudem die Sozialsysteme belaste. Das bisherige Modell der Altersteilzeit diene derzeit als Vorruhestandsmodell und stehe dem Ziel einer besseren Erwerbsbeteiligung älterer Beschäftigter entgegen. Die Fraktion betonte, dass das Instrument der Teilrente zwar bereits existiere. Da es aber zu bürokratisch angelegt sei, würde es kaum genutzt. "Wir brauchen einen nahtlosen Übergang, wenn Ende 2009 die Altersteilzeit ausläuft", hieß es aus der Fraktion.
Die SPD betonte, ebenfalls die Teilrente ausbauen zu wollen. Vor der Bewilligung einer solchen Teilrente müsse jedoch geprüft werden, ob die Antragsteller durch die Reduzierung später eventuell auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein könnten. Eine solche Prüfung sehe der Vorschlag der Grünen nicht vor, kritisierte die SPD. Darüber hinaus habe sich die Forderung nach einem stärkeren Insolvenzschutz für Langzeitkonten erübrigt. Denn dazu, so der Hinweis der SPD, habe der Bundestag bereits vor einigen Wochen einen Gesetzentwurf verabschiedet. Aus diesen genannten Gründen könne die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Die Union betonte, es sei zwar richtig, dass die Teilrente bisher zu wenig genutzt werde. Zur Erleichterung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente müsse jedoch ein sinnvolles Instrument gefunden werden, dass die Kassen nicht zusätzlich belaste. Erwerbsminderungsrenten dürften sich nicht zu Ausweichreaktionen entwickeln, bekräftigte die Union, die den Grünen-Antrag ebenfalls ablehnte. Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit der "unnötigen Bevormundung", die die Grünen formuliert hätten, indem sie fordern, dass der Verdienst und die Teilrente nicht höher liegen dürfen als der bisherige Verdienst. Die Menschen sollten selbst entscheiden, ob und wie viel sie arbeiten wollen, so die Liberalen. Die Linksfraktion verwies auf die Probleme der Rente mit 67. Solange es nicht genug Arbeitsplätze für ältere Beschäftigte gebe, laufe diese Regelung ins Leere. Für über 80 Prozent der Menschen würde die Rente mit 67 nichts anderes als eine Rentenkürzung bedeuten und da die Grünen diesem Konzept nicht kritisch genug gegenüberstehen würden, so die Linksfraktion, müsse auch sie den Antrag ablehnen.
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