Berlin: (hib/TEP) Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes ( 16/10994) zugestimmt. Für den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Antrag, die FDP-Fraktion enthielt sich. Damit kann das Gesetz am 19. Dezember vom Bundestag verabschiedet werden. Hintergrund der geplanten Änderung ist die Anpassung der Erhebungen in landwirtschaftlichen Betrieben an die neuen Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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