Berlin: (hib/MEN) Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag dem Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ( 16/10489) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD votierten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung; die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Am morgigen Donnerstag soll das Gesetz im Plenum des Bundestages abschließend beraten werden.
Der Personalausweis wird laut der Gesetzesvorlage künftig drei Funktionen vereinen: Die hoheitliche Ausweisfunktion wird um Daten erweitert; der Personalausweis soll biometrische Daten des Gesichts und - wenn Bürger dies wünschen - auch deren Fingerabdrücke enthalten. Ein elektronischer Identitätsnachweis soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen in Online-Anwendungen und lokalen Verarbeitungsprozessen, etwa an Automaten, ermöglichen. Schließlich ist geplant, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz auf den Ausweis aufzubringen. Hierdurch soll der Personalausweis auch im elektronischen Rechtsverkehr als Identitätsnachweis verwendet werden können.
Die Kritik der Opposition konzentrierte sich auf die vorgesehene Möglichkeit, den Fingerabdruck freiwillig auf dem Personalausweis speichern zu lassen. Die FDP-Fraktion erklärte, diese "Misch-Masch-Lösung" sei nicht nachvollziehbar; entweder brauche man Fingerabdrücke aus Sicherheitsgründen oder man brauche sie nicht. "Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit" für die Speicherung, betonte auch die Linksfraktion. Nach Auffassung der Grünen ist nicht hinreichend dargelegt worden, wieso trotz hoher Fälschungssicherheit deutscher Ausweisdokumente und fehlender Belege für den Missbrauch abhanden gekommener Ausweise eine Sicherheitslücke bestehe. Die Koalitionsfraktionen verteidigten den Gesetzentwurf. Es sei ausdrücklich klargestellt, dass die Abgabe des Fingerabdrucks freiwillig erfolge und keine Nachteile daraus entstehen dürften, wenn ein Bürger dies nicht wünsche, sagte die Unions-Fraktion. "Das ist informationelle Selbstbestimmung par excellence", bekräftigte die SPD-Fraktion. Durch das gesetzliche Benachteiligungsverbot werde auch faktischer Druck verhindert. Das Benachteiligungsverbot ist Teil eines Änderungsantrags, den der Ausschuss ebenfalls am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der FDP angenommen hat. Zustimmung fand, dass - anders als im elektronischen Reisepass - Künstler- und Ordensnamen weiterhin zu den Daten im Personalausweis zählen. Dies sei, so die FDP, "ein Beitrag zur Individualität".
Wie viel der neue Personalausweis kosten wird, steht noch nicht fest. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern erklärte auf eine entsprechende Frage im Ausschuss: "Die Verhandlungen sind noch im Gange". Das Einsparpotenzial bei Bürokratiekosten soll ausweislich des Gesetzentwurfs bei 123,29 Millionen Euro liegen.
Der Gesetzentwurf ist Folge der Grundgesetzänderung durch die Föderalismusreform im Jahr 2006. Seitdem hat der Bund allein die Gesetzgebungskompetenz für das Ausweiswesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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