Berlin: (hib/BOB) Um die Versorgung der Flüchtlinge im Ostkongo gewährleisten zu können, sind aus Sicht der Bundesregierung die Einstellung der Kämpfe und ein Mindestmaß an Stabilität "zentrale Voraussetzungen". Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/11332) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/10975) mit. Angesichts der immer wieder aufflammenden Kämpfe und hierdurch ausgelösten neuen Flüchtlingsbewegungen sei aktuell eine abschließende humanitäre Lagebewertung nicht möglich. Die Versorgung der betroffenen Menschen in den erreichbaren Gebieten - wie Goma - gelte als "noch akzeptabel". Kritisch sei die Lage in den umkämpften sowie entlegenen Gebieten. Hauptgrund für die unzureichende Versorgung sei die prekäre Sicherheitslage, die den grundsätzlich in ausreichender Zahl präsenten Hilfsorganisationen den Zugang unmöglich mache. Hinzu komme die kaum vorhandene sowie durch die Regenzeit zusätzlich beeinträchtigte Straßeninfrastruktur.
Die Zuständigkeit für den Schutz von Zivilisten und Flüchtlingen sei grundsätzlich Sache der kongolesischen Regierung, die durch eine dauerhafte Friedenslösung sowie entsprechende Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in die Lage versetzt werden müsse, die "fundamentale Aufgabe" zu erfüllen. Bis zu einer solchen Friedenslösung sei es an der UN-Mission im Kongo, Zivilisten und Flüchtlinge vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen.
Im Rahmen der humanitären Soforthilfe habe das Auswärtige Amt im Jahr 2008 18 Hilfsprojekte im Osten der Demokratische Republik Kongo mit einem Gesamtvolumen von sieben Millionen Euro gefördert. Zusätzlich habe das Bundesministerium für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung Projekte der Not- und Übergangshilfe mit einem Volumen von 7,1 Millionen Euro gefördert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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