Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann nicht angeben, für wie viele Eltern zur DDR-Zeiten die Regelung zum Rentenanspruch bei Pflege eines impfgeschädigten Kindes angewendet wurde. Darauf verweist sie unter Hinweis auf fehlende Fallzahlen in ihrer Antwort ( 16/11315) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11010). Auch zu bereits in der DDR erworbenen Anwartschaften, die aber erst nach 1990 zum Tragen gekommen wären, kann die Regierung keine Angaben machen. Sie verweist in diesem Zusammengang auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, demzufolge in dem Ausschluss der Berücksichtigung von vor 1992 liegenden Pflegezeiten in den neuen Ländern als rentenrechtliche Zeit keine Verletzung der Eigentumsrechte und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes gesehen werden könne.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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