Berlin: (hib/BOB) Menschen, die nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden, müssen gesetzlich rehabilitiert und entschädigt werden. Die Bundesregierung solle dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, fordern die Grünen in einem Antrag ( 16/11440). Die Fraktion weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft habe. Entsprechende Urteile seien aufzuheben und die ihnen zugrunde liegenden Verfahren einzustellen. Die Entschädigung solle mindestens den Umfang haben, wie sie im Gesetz für Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen sei.
Die Grünen weisen darauf hin, sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR sei die strafrechtliche Verfolgung einhergegangen mit einer gesellschaftlichen Ächtung von Homosexualität. Letztere habe neben Schwulen auch Lesben betroffen. In einem "Klima der Angst und der Einschüchterung" sei es zudem schwergefallen, die von den Nazis zerstörte homosexuelle Infrastruktur nach dem Krieg wieder aufzubauen, so die Fraktion. Manche Homosexuellen, die den Naziterror im Gefängnis oder im KZ überlebt hätten, seien in Nachkriegsdeutschland erneut mit Strafverfolgung konfrontiert worden. Erst unter der rot-grünen Koalition sei ab 1998 begonnen worden, die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller aufzuarbeiten. Aus der Erkenntnis, dass es sich auch bei der strafrechtlichen Verfolgung nach 1945 um ein schweres Unrecht gehandelt habe, gelte es rechtspolitische Konsequenzen zu ziehen, so die Grünen.
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