Berlin: (hib/HLE) Die Stromnetzzugangsverordnung hat sich nach Ansicht der Bundesregierung als eine tragfähige Grundlage für einen Lieferantenwechsel erwiesen. Damit widerspricht die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme ( 16/11366) dem Sondergutachten der Monopolkommission ( 16/7087), die einen funktionsfähigen Wettbewerb auf dem deutschen Gas- und Strommarkt vermisst. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bundesnetzagentur im August 2008 Verfahren gegen 40 Stromanbieter eingeleitet habe, die den Lieferantenwechsel verzögern. Zu einem wettbewerbsorientierten Markt gehöre die Bereitschaft der Letztverbraucher zum Wechsel des Stromlieferanten. 2007 hätten bereits 1,3 Millionen Haushaltskunden ihren Energielieferanten gewechselt. Dieses Ergebnis zeige, dass die Verordnungen der Bundesregierung und die Arbeit der Bundesnetzagentur "eine gute Grundlage für die Lieferantenwechsel" geschaffen hätten.
Im Gasbereich habe es aber bisher keine Wechselraten wie im Strombereich gegeben, schreibt die Bundesregierung. Nur etwa 1 Prozent der Kunden mit kleinen Verbrauchsmengen hätten 2007 den Gasanbieter gewechselt. Die Monopolkommission hatte die ihrer Ansicht nach viel zu hohen Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter kritisiert. Der Netzbetrieb, die Konzentration der Stromerzeugung und des Gasangebots auf wenige Unternehmen, die vielfältigen horizontalen und vertikalen Verflechtungen der marktbestimmenden Betreiber untereinander und mit nachgelagerten Stadtwerken würden weiterhin zahlreiche Wettbewerbsbeschränkungen nach sich ziehen, so die Monopolkommission.
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