Berlin: (hib/BN) In einer Kleinen Anfrage ( 16/11464) will die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie diese zukünftig mit der Legalisierung von religiösen Voraustrauungen umgehen will. Hintergrund der Anfrage ist das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Personenstandsgesetz, das religiöse Eheschließungen ohne vorherige standesamtliche Trauung erlaubt. So möchten die Abgeordneten wissen, ob die Regierung der Meinung sei, dass religiös geschlossene Ehen auch im staatlichen Recht Wirkung entfalten und ob das kirchliche Voraustrauungsverbot gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit verstoße. Weiterhin möchten die Liberalen wissen, wie die Regierung Vielehen verhindern will, welche aufenthaltsrechtlichen Folgen sich aus rein religiös geschlossenen Ehen ergeben könnten und wie sich der Schutz des sozial Abhängigen bei solchen Trauungen wahren lasse.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Weinlein