Berlin: (hib/MEN) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gendiagnostikgesetz ( 16/10532, 16/10582) ist Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 21. Januar 2009. Den Abgeordneten liegen mehr als 30 Stellungnahmen von Einzelsachverständigen und Verbänden vor, die beraten werden sollen. Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen zu stärken und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen zu verhindern. In Zukunft werde es für jeden Bürger möglich sein, sich das eigene Genom für einen erschwinglichen Preis entschlüsseln zu lassen. Angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik sei ein besonderer Schutzstandard erforderlich, um die Persönlichkeitsrechte der Bürger adäquat zu schützen, heißt es in dem Entwurf. Es bestehe ein hohes Risiko für gentechnisch untersuchte Personen, dass die Informationen aus den Untersuchungen zum Nachteil der Betroffenen verwendet werden könnten. Genetische Untersuchungen sollen daher nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Regelungen über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (beispielsweise Vaterschaftstests), im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme den Entwurf, verlangt aber unter anderem, dass nicht nur Ärzte, sondern auch ausgebildete Humangenetiker genetische Analysen vornehmen dürfen.
Die Tagesordnung, eine Liste der Sachverständigen und alle Stellungnahmen sind im Internet abrufbar unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/105/index.html. Die Anhörung beginnt um 13.00 Uhr; sie findet im Reichstagsgebäude im SPD-Fraktionssaal (3 S001) statt.
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