Berlin: (hib/HLE) Zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie ( 16/11613) vorgelegt. Die Richtlinie sei bis 31. Oktober 2009 in deutsches Recht umzusetzen und diene der Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt. Für eine neue Institutskategorie, die sogenannten Zahlungsinstitute, werden dafür aufsichtsrechtliche Vorschriften und ein Erlaubnisverfahren erlassen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen verlangt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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